Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurde seitens der Bundesregierung 2022 festgelegt, das bundesweit Flächen für die erneuerbare Energieerzeugung ausgewiesen werden müssen.
Seitens der Stadt Walldürn wurden daraufhin 2022 Vorrangflächen für Windenergie festgelegt, Hierbei wurden im Einklang mit den betroffenen Ortschafträten mögliche Flächen ausgesucht und dabei auf ein hoher Abstand von mind. 1.000 m zur Wohnbebauung geachtet.
Nachdem der Planungsauftrag inzwischen auf die Regionalverbände übertragen wurde, liegt nun ein 1. Teilregionalplan Windenergie Rhein-Neckar vor, der sich leider nur zu geringen Teilen mit den Walldürner Plänen deckt. So wurde uns betreffend das Gebiet Tannenäcker, welches nur ca. 500 m vom Erholungspark und Kaltenbrunn entfernt ist, wieder aufgenommen. Dieses Gebiet hat der Gemeinderat 2022 aus der Planung genommen, da die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind und die dadurch entstehende Umzingelung von Wettersdorf und Glashofen dagegen spricht.
Zu dem Regionalverband-Plan kann neben der Stadtverwaltung auch jeder Bürger/Bürgerin bis zum 13. Mai eine Stellungnahme abgegeben. Einwohner haben dazu ein Informationsblatt mit einer „Bedienungsanleitung“ für die Online-Abgabe erarbeitet und an die Haushalte verteilt. Weiter Ausgaben liegen in unserer Gemeindebücherei Reinhardsachsen.
Seitens Gemeinderat wurde am 15. April beschlossen, dass die Stadt Walldürn bei der Stellungnahme auf deren bisherige Planung (somit ohne Tannenäcker) pocht. Damit deckt sich dies mit der Entscheidung von unserem Ortschaftsrat, der das Gebiet Tannenäcker abgelehnt hat. Inwieweit das beim Regionalverband Gehör findet, bleibt abzuwarten.
Nutzen Sie die Gelegenheit der Stellungnahme bei dem Regionalverband. Viele Eingaben können wirken!