Freigabe der 1. Tranche unserer Dorfflurbereinigung

Am 17. März konnten wir die Bewilligung der ersten Mittel für unsere Dorfflurbereinigung durch Herrn Minister Peter Hauk in Empfang nehmen. Nachdem bereits durch die Stadt Walldürn erste Gelder bereitgestellt wurden, stehen nun weitere 678.924,40 € zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Reinhardsachsen-Glashofen zur Verfügung. Im nächsten Schritt wird die Ausschreibung der Baumaßnahme und dann die Auftragsvergabe erfolgen.
Wenn alles gut verläuft, werden die Baumaßnahmen gegen Jahresende beginnen.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft unseres Dorfes. Mit der Flurbereinigung verbessern wir unsere Infrastruktur und stärken den ländlichen Raum.

Ein besonderer Dank gilt Herrn Minister Peter Hauk für seinen Einsatz für den ländlichen Raum und die Förderung solcher Maßnahmen. Ebenso danken wir besonders dem Amt für Flurneuordnung und Landesentwicklung für die fachliche Begleitung und die gute Zusammenarbeit, sowie der Stadt Walldürn und der Teilnehmer-Vorstandschaft für deren außerordentlichen Einsatz.

Nun geht es endlich los!

Im Rahmen des Verfahrens sollen rund 4,5 Mio. Euro investiert werden.

Verfahrensziele sind hierbei:

Maßnahmen der Dorferneuerung:

o Ausbau von Ortsstraßen, Ortswegen und Plätzen

o Bodenordnung in den beiden Ortsteilen Reinhardsachsen und Kaltenbrunn zur besseren Gestaltung und Erschließung der Grundstücke, um die Innenentwicklung zu aktivieren und zu fördern

o Regelung der Wasserführung/Schutz vor Oberflächenwasser

o Erneuerung von Brunnen

Maßnahmen in Feldlage:

o Ausbau von drei Gemeindeverbindungsstraßen, die insbesondere die angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen erschließen

o Modernisierung des vorhandenen Wegenetzes, um heutigen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft zu entsprechen

o Anerbengebiet: Bodenordnung in der Feldlage, wenn durch Teilnehmer gewünscht

o Verbesserung des Zuschnitts der landwirtschaftlichen Grundstücke

o rechtlich gesicherte Erschließung bisher unzureichend erschlossener Grundstücke

o Verbesserung / erstmalige Schaffung der Vorflut

o Minderung und Beseitigung von Erosionsproblemen

Maßnahmen für Natur und Landschaft

o Neupflanzung von (Obst-)Bäumen

o Aufwertung von Feldhecken

o Anlage von Grünland- und Saumstreifen

Lösung von Nutzungskonflikten

Regelung der rechtlichen Verhältnisse (Dienstbarkeiten)