Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und zum Schutz der heimischen Gewässer eine Rechtsverordnung zur Einschränkung der Wasserentnahme erlassen.
Ab Mittwoch, 1. Juli 2026, ist es bis einschließlich 30. September 2026 untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern – wie Bächen, Flüssen, Brunnen, Wassertretbecken oder Gräben – mit technischen Hilfsmitteln (z. B. Pumpen, Schläuchen oder Vakuumfässern) zu entnehmen. Das Verbot betrifft insbesondere die Nutzung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Gartenbau.
Erlaubt bleibt derzeit das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen.
Mit dieser Maßnahme soll der Wasserhaushalt geschützt sowie die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern erhalten werden.
Die niedrigen Wasserstände und die hohen Temperaturen stellen viele Gewässer derzeit vor erhebliche Herausforderungen.
An den Landespegeln im Kreisgebiet sind die Abflüsse in den Fließgewässern fast alle unter den jeweiligen mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) gefallen bzw. werden diesen in den nächsten Tagen erreichen. Regnet es weiterhin nicht oder nicht ergiebig genug, müssen weitere Maßnahmen erlassen werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung zu beachten und verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.














