Am 26. September 2025 tritt die durch den Gemeinderat verabschiedete Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, das unkontrollierte Vermehren von freilaufenden Katzen einzudämmen und den Tierschutz nachhaltig zu stärken.
Mit Inkrafttreten der Verordnung sind Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Katzen kastrieren, eindeutig kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich herrenlose Katzen weitervermehren und somit gesundheitlichen Risiken sowie dem Leid unversorgter Tiere entgegenwirken.
Die Katzenschutzverordnung sieht folgende Maßnahmen vor:
· Kastration der freilaufenden Katze durch einen Tierarzt,
· Kennzeichnung mittels Mikrochip gemäß ISO-Norm oder durch eine Ohrtätowierung,
· Registrierung im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder beim Deutschen Tierschutzbund (FINDEFIX).
Die Stadt Walldürn kann den Nachweis über die Kastration und Registrierung auf Verlangen einfordern. Zusätzlich ist es der Stadt oder einem von ihr beauftragten Dritten gestattet, Katzen in Obhut zu nehmen, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.
Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren.
Die Stadt appelliert an alle Katzenhalter, sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einzustellen und die Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.